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05.04.2012

Förderprogramm Klimaschutz-Plus: Antragsfrist für Allgemeinen Teil verlängert

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die Antragsfrist für den Allgemeinen Teil des Landesförderprogramms Klimaschutz-Plus auf den 30. April verlängert.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Privateigentümer von Nichtwohngebäuden im Land. Der Allgemeine Programmteil von Klimaschutz-Plus gliedert sich in drei Teile:

Das CO2-Minderungsprogramm fördert die energetische Erneuerung von Nichtwohngebäuden sowie die Installation von regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen und Blockheizkraftwerken. Die Förderung beträgt 50 Euro je vermiedener Tonne CO2.

Im Beratungsprogramm wird die Erstellung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude unterstützt.

Im Programm Modellprojekte gibt es individuell ermittelte Zuschüsse für technisch ausgereifte, aber noch mit Mehrkosten behaftete innovative Maßnahmen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden sich bei der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH.

 




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